
Egal, ob für Unternehmen, Schulen, Vereine oder private Gruppen –
wir bieten individuelle Erste-Hilfe-Kurse direkt bei euch vor Ort an.
So funktioniert's
Dein Weg zum Betrieblichen Ersthelfer
Kursinhalte
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Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
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besondere Gefahren (z.B. Strom)
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Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
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Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
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Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
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Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
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Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
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Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
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Vergiftungen / Verätzungen
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Unterzuckerung und Krampfanfall
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Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
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Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)
Zielgruppe
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Betriebliche Ersthelfer
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Interessierte & alle, die Handlungssicherheit im Notfall wollen
Kurszeit
Frei wählbar
Für offizielle Erste-Hilfe-Kurse sind mindestens 9 Unterrichtseinheiten (inkl. Pausen) erforderlich. Plane daher ca. 8 Stunden ein, z. B. von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Konditionen
Preis auf Anfrage. Exklusive Kurse sind ab mindestens 10 Teilnehmern empfehlenswert.
Weiter Infos Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer
Regeln
Jedes Unternehmen mit 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitenden muss mindestens einen Ersthelfer haben. Ab 20 Mitarbeitenden gilt:
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Verwaltungs- & Handelsbetriebe: 5 % der anwesenden Beschäftigten müssen Ersthelfer sein.
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Sonstige Betriebe: 10 % der anwesenden Beschäftigten müssen Ersthelfer sein.
Wie müssen wir vorgehen?
Sie kommen entweder zu einem unserer wöchentlichen Kurse und bringen ein Abrechnungsformular unterschrieben und gestempelt mit, oder wir kommen direkt zu Ihnen.
Für alle Kurse gilt eine max. Teilnehmeranzahl von 20 Personen, nach Absprache sind auch mehr Teilnehmer möglich.
Kosten und Abrechnung:
In den meisten Fällen rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft (BG) oder der Unfallkasse (UK) ab. Ihr müsst nur das Abrechnungsformular ausfüllen – den Rest übernehmen wir!
Das Abrechnungsformular steht Ihnen auf der Internetseite des Fachbereiches Erste Hilfe als ausfüll- und speicherbares PDF-Dokument zur Verfügung.
Eine Ausnahme bildet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), hier verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGN
und für die BGW verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGW.
Versicherte Unternehmen der Unfallkasse
Über die Unfallkasse versicherte Unternehmen (Verwaltung und Handelsbetriebe, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen) müssen über folgende Links Abrechnungsformulare oder Gutscheine beantragen, bitte achten Sie hier auf die Bundesländer, Region: